50+1-Regel: DFL lehnt Kinds Antrag auf Ausnahme ab – “96” will klagen

DFL lehnt Kinds Antrag auf Ausnahme der 50+1-Regel ab © FIRO

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Das teilte die DFL am Mittwoch mit. Kind sei es damit nach den Verbandsregeln nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der “Hannover 96 Management GmbH” zu übernehmen.

Doch die Auseinandersetzungen sind damit noch längst nicht beendet. In einer Stellungnahme kündigte der niedersächsische Bundesligist die Einleitung “aller notwendigen und rechtlichen Schritte” an. Die Entscheidung sei unverständlich und offensichtlich rechtsirrig, “wir bedauern, dass es zu der Ablehnung gekommen ist.”

In der abschließenden Bewertung war das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kriterium der “erheblichen Förderung” als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt sei. Für Hannover 96 besteht nach dem Beschluss die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen, wahrscheinlicher scheint der direkte Gang vor ein ordentliches Gericht.

“Das Präsidium hat sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht. Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Präsidium als zuständiges Gremium konsequent die Satzung angewendet”, erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.

Zudem hat die DFL beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag gestellt, der Klarheit bezüglich kartellrechtlicher Bedenken gegen die 50+1-Regel bringen soll. Rauball: “Dies ist unabhängig vom aktuellen Präsidiumsbeschluss über den Ausnahmeantrag von Hannover 96 und Martin Kind erfolgt.”


Immer auf dem Laufenden!
Mit dem SID-Newsletter

kostenfrei abonnieren

Diese Meldung ist ausschließlich zur privaten Information, jegliche Weitergabe sowie kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung ist untersagt. Bei Interesse, diese und/oder andere SID-Meldungen in Ihren On- und/oder Offlineprodukten zu nutzen, wenden Sie sich bitte an den SID-Vertrieb (sales@sid.de) zur Klärung der Nutzungsrechte.