Bundesverfassungsgericht: Bundesweite Stadionverbote zulässig

Bundesweite Verbote bleiben für Fußballfans zulässig. ® PIXATHLON

Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans bleiben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Die Karlsruher Richter wiesen laut einer Pressemitteilung am Freitag eine Verfassungsbeschwerde eines Fans von Rekordmeister Bayern München gegen ein gegen ihn verhängtes Stadionverbot als unbegründet zurück.

Die Sanktion könne auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden, wenn es eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen gebe, so der Beschluss. Als Vorgabe für das Verhängen eines Verbots verlangt das Bundesverfassungsgericht aber, dass die Betroffenen zunächst angehört werden müssten. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen.

DFB-Präsident Reinhard Grindel reagierte zufrieden. “Die Praxis der Stadionverbote ist vollumfänglich bestätigt worden. Insbesondere ihre Funktion zur Gefahrenabwehr. Das hat eine sehr große Bedeutung und wird uns im weiteren Fandialog helfen, weil an dieser Entscheidung niemand mehr vorbeikommt”, sagte Grindel in Berlin.

“Ich finde das gut, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Chaoten aus unseren Stadien fernzuhalten”, sagte Jupp Heynckes, Trainer von Rekordmeister Bayern München: “Die haben im Stadion nichts zu suchen und deshalb müssen auch drastische Strafen ausgesprochen werden.”

Der Kläger hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel der Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam zu körperlichen und verbalen Auseinandersetzungen mit Duisburg-Fans. Zwar wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Fan wegen Landfriedensbruchs wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV auf Anregung der Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus. Der FC Bayern schloss den Fan außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.


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