FIFA belegt Chelsea mit Transfersperre – auch FA bestraft

Der FC Chelsea wurde mit einer Trasfersperre belegt © FIRO

Der englische Spitzenklub FC Chelsea ist vom Fußball-Weltverband FIFA wie erwartet mit einer Transfersperre belegt worden. Wie die FIFA am Freitag mitteilte, dürfen die Blues in den kommenden zwei Transferperioden keine neuen Spieler verpflichten, weil sie in 29 Fällen bei internationalen Transfers und Anmeldungen von minderjährigen Spielern gegen Regeln verstoßen haben. Chelsea teilte in einer ersten Reaktion mit, die Entscheidung “katagorisch anzufechten” und deshalb in Kürze offiziell Einspruch bei der FIFA einlegen zu wollen.

Der Klub muss außerdem eine Strafe in Höhe von 600.000 Schweizer Franken (rund 530.000 Euro) zahlen und bekam 90 Tage Zeit, die Angelegenheiten der betroffenen Jugendlichen zu regeln. Auch der englische Fußballverband FA wurde wegen des Regelbruchs im Umgang mit Transfers von Spielern unter 18 Jahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Schweizer Franken (rund 450.000 Euro) verurteilt.

Überraschend kommt die Strafe nicht, die FIFA ermittelt seit September 2017 gegen Chelsea und andere englische Klubs. Weil die Klubbosse den Transferbann schon kommen sahen, haben sie bei der Verpflichtung von US-Nationalspieler Christian Pulisic zu einem Trick gegriffen: Der 20-Jährige wurde zwar Anfang Januar für 64 Millionen Euro fest verpflichtet, bis zum Saisonende aber an seinen jetzigen Verein Borussia Dortmund verliehen.

Die FIFA-Regeln verbieten im Allgemeinen Transfers von minderjährigen Spielern aus anderen Ländern. Der Weltverband beruft sich dabei auf Artikel 19, wonach ein Spieler nur international transferiert werden darf, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Artikel sieht nur drei Ausnahmen vor, die allerdings erst nach Prüfung bewilligt werden können.

Bei Verstößen gegen die entsprechenden Statuten spricht die FIFA meist harte Strafen aus. Der spanische Klub Atletico Madrid wurde beispielsweise zuletzt ebenfalls mit einer Transfersperre belegt. Der FC Barcelona war im April 2014 wegen ähnlicher Vergehen bestraft worden.

 


Immer auf dem Laufenden!
Mit dem SID-Newsletter

kostenfrei abonnieren

Diese Meldung ist ausschließlich zur privaten Information, jegliche Weitergabe sowie kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung ist untersagt. Bei Interesse, diese und/oder andere SID-Meldungen in Ihren On- und/oder Offlineprodukten zu nutzen, wenden Sie sich bitte an den SID-Vertrieb (sales@sid.de) zur Klärung der Nutzungsrechte.