Hoeneß: Strafvollstreckungskammer erlässt Reststrafe

Hoeneß freut sich über seine erlassene Reststrafe © PIXATHLON

Uli Hoeneß ist seit Freitag endgültig wieder ein freier Mann. Wie das Landgericht Augsburg mitteilte, hat der Präsident und Aufsichtsratsvorsitzende von Bayern München die Ende Januar ausgelaufene dreijährige Bewährungszeit “ohne Beanstandungen durchgestanden”.

Die Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Landsberg am Lech erließ Hoeneß somit die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe. Die Entscheidung sei die “normale Folge einer abgelaufenen Bewährungszeit”, teilte das Gericht mit.

Hoeneß war am 14. März 2014 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mindestens 28,5 Millionen Euro vom Landgericht München II zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach 14 Monaten als Freigänger wurde er wegen guter Führung am 29. Februar 2016 vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech entlassen. Da Hoeneß seitdem weder gegen gerichtliche Auflagen verstoßen noch neue Straftaten begangen hat, erließ ihm das Gericht nun folgerichtig die Reststrafe.

 


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