Nach Prozessniederlage: Pechstein stellt WM-Start infrage

Pechstein lässt WM-Teilnahme offen © AFP

Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat nach der juristischen Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihren Start bei der am Donnerstag beginnenden Einzelstrecken-WM in Inzell infrage gestellt. Eine Entscheidung soll im Laufe des Mittwochs fallen.

“Die Frage stellt sich für mich insofern, als das ich zwar für mein Heimatland kämpfen möchte, ich aber nach dem heutigen Tiefschlag noch nicht weiß, ob ich trotz des mir widerfahrenen Unrechts über genügend Kraft verfüge, meine Bestleistung abrufen zu können”, schrieb Pechstein am späten Dienstagabend auf Facebook. Die Entscheidung über eine Start will sie nach Rücksprache mit ihrem Lebensgefährten und “Mentaltrainer” Matthias Große treffen.

Der EGMR hatte am Dienstagnachmittag Pechsteins Beschwerde wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshof CAS in ihrem Verfahren endgültig zurückgewiesen. Wie der CAS mitteilte, lehnte die Große Kammer des EGMR Pechsteins Einspruch gegen das Urteil vom 2. Oktober 2018 ab. Darin hatte der EGMR den CAS als unabhängiges Schiedsgericht bestätigt. Dieses Urteil hat somit Bestand.

Pechstein war eine Entschädigung von 8000 Euro zugesprochen worden, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung zugestanden hatte. Der CAS teilte mit, dass seine Regularien entsprechend geändert wurden.

Der Zeitpunkt der Entscheidung kommt für Pechstein vor ihrer 18. Einzelstrecken-WM zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die 46-Jährige deutete in ihrem Statement an, darin keinen Zufall zu sehen.

Pechstein geht seit Jahren juristisch gegen die zweijährige Sperre vor, die die Internationale Eislauf-Union ISU 2009 aus ihrer Sicht zu Unrecht anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis wegen eines zu hohen Blutparameters (Retikulozyten) verhängt hatte. Die 46-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegt derzeit noch eine Verfassungsbeschwerde vor, die aber bis zum endgültigen Urteil des EGMR ruhte. “Niemand in Deutschland kann mir per heute Abend rechtssicher sagen, wo ich meine Unschuld vor Gericht beweisen kann. Ich hoffe sehr, dass mir nun das Bundesverfassungsgericht diesen Weg aufzeigen wird”, so Pechstein.

Sie sei “nachweislich unschuldig” und habe “Millionen verloren”, so Pechstein. Die ISU habe sie offensichtlich betrogen und ihr ihren guten Ruf gestohlen. “Ich werde auch jetzt nicht aufgeben, denn ich bin nachweislich UNSCHULDIG!”, schrieb sie.

 


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