Angeblich Prostituierte gewürgt: Jan Ullrich in Frankfurt vorläufig festgenommen

Jan Ullrich wurde am Freitagmorgen festgenommen © AFP

Der frühere Radstar Jan Ullrich ist am Freitagmorgen in Frankfurt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an einer Prostituierten vorläufig festgenommen worden. Das bestätigten Staatsanwaltschaft und die Polizei Frankfurt.

“Es soll zum Streit und zu einem körperlichen Angriff auf eine Frau gekommen sein. Hierbei soll der Beschuldigte sie gewürgt haben, bis ihr schwarz vor Augen wurde”, teilte die Staatsanwaltschaft über den derzeitigen Ermittlungsstand dem SID mit. Der Vorfall hatte sich in einem Nobelhotel im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen zugetragen. Dort hatte sich Ullrich mit der Prostituierten getroffen, dabei sei es zum Streit gekommen.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand sehe die Staatsanwaltschaft “keinen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Totschlags, so dass aktuell kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt wird”, hieß es in der Stellungnahme von Oberstaatsanwältin Nadja Niesen weiter.

Niesen, die am Nachmittag vor die Presse trat, betonte aber auch, dass die Ermittlungen noch andauerten. Neben der Beschädigten sollen “weitere Zeugen” vernommen werden, Ullrich selbst sei “momentan nicht vernehmungsfähig”. Kurze Zeit später erklärte eine Polizeisprecherin, dass Ullrich “rechtliches Gehör gegeben” worden sei und er “von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht” habe.

Inhaftiert wird Ullrich offenbar vorerst nicht. “Hinsichtlich des verbleibenden Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung fehlt es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an einem Haftgrund”, teilte Niesen mit. Ullrich befindet sich derzeit noch in Polizeigewahrsam, er habe laut Niesen “zur fraglichen Tatzeit unter massivem Alkohol- und Drogeneinfluss” gestanden.

Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist ein Haftbefehl, dessen Erlass von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt werden muss. Dafür muss dringender Tatverdacht für ein erhebliches Delikt sowie ein Haftgrund (Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr) bestehen. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen und Verhältnismäßigkeit gegeben ist, könne laut Niesen Haftbefehl beantragt werden.

Auf Totschlag steht eine Strafe von fünf bis 15 Jahren, wobei im Fall Ullrich dem Vorwurf zufolge nur ein Versuch vorliegt, der erheblich strafmindernd wirken würde. Gefährliche Körperverletzung wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis geahndet, verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit können strafmindernd wirken. Wolfgang Hoppe, der Anwalt des Tour-de-France-Siegers von 1997, wollte sich zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten auf SID-Anfrage nicht äußern.

Ullrich (44) hatte Anfang August für negative Schlagzeilen gesorgt. Der frühere Radstar war auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca nach einem Zwischenfall auf dem Grundstück seines Nachbarn Til Schweiger vorübergehend festgenommen worden.

 


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